Förderung durch die Innovationsfonds Kunst und Kultur
Ausschreibung des „Innovationsfonds Kunst und Kultur“ der Landeshauptstadt Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover hat die „Innovationsfonds Kunst und Kultur“ auch für die Jahre 2017 und 2018 fortgeschrieben. Damit steht erneut ein finanzielles Volumen von 100.000 Euro/Jahr zur Förderung der Kulturlandschaft Hannovers bei besonders ideenreichen, interdisziplinären Projekten zur Verfügung. Hiermit wird ein Beitrag zur innovationsfreundlichen Entwicklung der Kunst und Kulturlandschaft der Landeshauptstadt geleistet.
Zu den Förderschwerpunkten
- „Junge Hunde – First Steps“
Mit dem Förderschwerpunkten sollen junge KünstlerInnen und Kreative aus verschiedenen Kunst-, Kultur- und Kreativbereichen angesprochen werden. Ein Schwerpunkt soll auf die Förderung von Study & Stay Projekten gelegt werden, bei denen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen in Hannover und den Antragstellern vorausgesetzt wird.
- „Get Together“
Hier sollen besonders interdisziplinär angelegte Projekten gefördert werden. Diese Projekte sollen durch die Kooperation verschiedener Akteure, ggf. auch aus der Kreativwirtschaft, Synergien schaffen und somit die Kunst- und Kulturlandschaft Hannovers weiter entwickeln..
- „Long Life“
Hier sollen innovative Pilot- und Explorationsprojekte aus dem Bereich der Fort- und Weiterbildung gefördert werden. Die geförderten Projekte sollen neue Ansätze für den Zugang zu und die Anschlussfähigkeit von Weiterbildung bieten und hiermit dazu beitragen, die Kulturlandschaft Hannovers zu entwickeln.
Abgabe online
Die vollständigen Anträge für das Förderjahr 2017 sind online bis zum 30.04.2017 an das Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover innovationsfonds@hannover-stadt.de zu richten.
Förderung
Die Förderung erfolgt nach Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover auf Empfehlung einer Jury bestehend aus Vertretern der Hochschulen und öffentlichen und privaten Förderern aus Stadt, Land und Region. Die geförderten Projekte werden von einem Beirat bestehend aus Vertretern der Kulturinstitutionen Hannovers beratend begleitet.
Förderungssumme/ Eigenmittel
Die städtische Förderung für einzelne Maßnahmen soll in der Regel 20.000 Euro nicht überschreiten. Der Antragsteller/die Antragstellerin soll in der Regel mindestens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel (u.a. vorhandenes Personal, bzw. Arbeitsleistungen oder vorhandene Räume) in das Projekt einbringen. Ausnahmen können zugelassen werden, insbesondere bei den Förderschwerpunkten 1 sowie 2 bei Vorhaben mit vorrangig experimentellem Charakter.
Weitere Informationen
Bewerbungen für den Innovationsfond 2017 können bis zum 30.04.2017 beim Kulturbüro unter der Mailadresse: innovationsfonds@hannover-stadt.de eingereicht werden.